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Versicherungstechnische Begriffe
Brand, Blitzschlag, Explosion
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Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmässigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
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Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
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Explosion ist eine auf dem Ausdehnungbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäusserung.
Leitungswasserschäden
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Leitungswasser ist Wasser, das aus
- Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
- mit dem Rohrsystem verbunden sonstige Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,
- Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Sprinkler oder Berieselungsanlagen
bestimmungswidrig ausgetreten ist.
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Wasserdampf steht Wasser gleich.
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