Versicherungstechnische Begriffe


Brand, Blitzschlag, Explosion

  • Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmässigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.

  • Explosion ist eine auf dem Ausdehnungbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäusserung.


Leitungswasserschäden

  • Leitungswasser ist Wasser, das aus
    • Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
    • mit dem Rohrsystem verbunden sonstige Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,
    • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
    • Sprinkler oder Berieselungsanlagen
    bestimmungswidrig ausgetreten ist.

  • Wasserdampf steht Wasser gleich.